Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
foerderplan.eu verhilft seinen Mandanten dazu, zu Unrecht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet zu bekommen. Die Abgrenzung zwischen Angestelltenverhältnis und Mitunternehmerschaft erfolgt nicht nach klaren Kriterien. Die Frage nach einer bestehenden Sozialversicherungspflicht ist eine Grauzone.
Trotz jahrelanger Beitragszahlung kann es zu einer Verweigerung der staatlichen Leistungen kommen. Dies geschieht, wenn der Sozialversicherungsträger eine Mitunternehmerschaft festgestellt hat. Der bisherige „Angestellte“ wird nun rückwirkend als Selbständiger eingestuft. Das bedeutet, dass er nun nicht mehr gesetzlich sozialversicherungspflichtig ist.
• foerderplan.eu berät sie hinsichtlich zu Unrecht gezahlter Beiträge und unterstützt Sie bei Erstattungsmöglichkeiten
• der Gesetzgeber hat die Rückzahlungen, die nicht verzinst werden, seit Anfang 2008 begrenzt
Somit sind lediglich Teile der Einzahlungen zurückholbar. Der Grund für die tückische Beitragsfalle liegt im Sozialversicherungssystem. Die Krankenkasse ist nur die Einzugsstelle für die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Die Arbeitsagentur und der Träger der Rentenversicherung prüfen jeder für sich die Anspruchsvoraussetzungen. Jeder von Ihnen kann zu einem anderen Ergebnis kommen. Oft lautet das Ergebnis: Wir verweigern die beantragten Leistungen, weil Mitunternehmerschaft vorliegt. Die Beitragszahlung allein garantiert keinen Leistungsanspruch.
Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge - die Vorgehensweise
Sozialexperten schätzen diese zu Unrecht in das Sozialsystem eingezahlten Beiträge auf eine hohe zweistellige Milliardensumme. Trotz gesetzlicher Anpassungen zum 01.01.2008 liegt die Anzahl der betroffenen Personen im Millionenbereich. Wenn eine Versicherungsfreiheit erreicht wird, kann man durchschnittlich mit 60.000 EUR Erstattung rechnen, in Einzelfällen auch ein Vielfaches davon.Die Wirtschaftsberatung foerderplan.eu rät dazu, diese zu Unrecht geleisteten Mittel für eine effektive betriebliche oder private Vorsorge zu nutzen. Wir machen aber auch die Erfahrung, daß sie oft zur Lösung aktueller krisenbedingter Finanzierungsprobleme eingesetzt werden. Gleichzeitig wird in der Regel noch ein Zukunftskonzept für monatliche Vorsorge beschlossen.
1 - Wir vereinbaren einen Termin zur Beratung in Ihrem Hause. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten, aber auch Risiken auf, die bei Ihrem individuellen Fall auftreten können. Wir gehen gemeinsam eine Checkliste durch, um eine Vorabüberprüfung bezüglich der möglichen Chancen zu konkretisieren. Diese Erstberatung ist natürlich kostenlos.
2 - Wir machen Ihnen einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise. Sie brauchen bis dahin keine Beratungsgebühren leisten.
3 - Wir arbeiten auf Erfolgsbasis, d.h. erst im Erfolgsfalle einer Zurückerstattung Ihrer Beiträge bekommen wir eine Provision.
4 - foerderplan.eu ist eine Wirtschaftsberatung. Wir vermitteln keine Versicherungen oder Finanzprodukte. Wir sind spezialisiert auf die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen. Dabei arbeiten wir mit spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Versicherungsfachleuten zusammen.
Unser Kontakt:
foerderplan.eu, Gartenstrasse 21, 59555 Lippstadt, mail: beratung@foerderplan.eu, fon 02941-2706-79,
fax 02941-28407-08
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In einer alteingesessenen Fleischerei erledigte der Schwager des Inhabers die Buchhaltung. 21 Jahre lang hat er als Angestellter Beiträge in das gesetzliche Sozialversicherungssystem eingezahlt und fühlte sich für den Bedarfsfall gut versorgt. Als jedoch der Inhaber verstarb und die Fleischerei ihre Türen schloß, verweigerte ihm die Agentur für Arbeit die Zahlung des Arbeitslosengeldes. Durch eine Statusprüfung der Arbeitsagentur war seine Mitunternehmerschaft festgestellt worden. Nun blieb ihm lediglich die Möglichkeit für die letzten vier Jahre seine bereits eingezahlten Beiträge zurückzufordern. Die Beitragszahlungen der restlichen 17 Jahre sind durch Verjährung verloren gegangen. Er hat keine Chance, den Vorteil, den er bei einer betrieblichen oder privaten Vorsorge gehabt hätte, ersetzt zu bekommen.
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Weiterführende Informationen zur Erstattung von Sozialversicherungsbei-trägen findet man z.B. sehr ausführlich bei der IKK-Nordrhein (Link) und auch bei der IHK Frankfurt am Main (Link).
In der Presse gibt es zahlreiche Veröffentlichungen, die auf das Thema "Sozialversicherungsfalle" hinweisen. Hier (Link) finden Sie einen Bericht der Welt, sowie hier (Link) ein Bericht aus dem Handelsblatt.
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Der Schwiegersohn des Inhabers einer Schreinerei, die in der Rechtsform einer GmbH geführt wird, hat vor zwei Jahren seine Meisterprüfung abgelegt. Er packt im Betrieb überall mit an und ist als Nachfolger für den jetzigen Inhaber vorgesehen. Doch bevor es zur Betriebsübergabe kommt, muß Insolvenz angemeldet werden. Was dann folgte, hätte Dirk P. niemals für möglich gehalten. Die Arbeitsagentur verweigerte ihm das Insolvenzgeld mit der Begründung, er sei bereits seit seiner bestandenen Meisterprüfung als Mitunternehmer anzusehen. Die gezahlten Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind keine Garantie für einen Leistungsanspruch. Durch seinen Status als Mitunternehmer muß die Arbeitsagentur die zu Unrecht gezahlten Beiträge der Arbeitslosenver-sicherung ab dem Zeitpunkt seiner Meisterprüfung - in diesem Fall für die letzten zwei Jahre- auch wieder zurückerstatten. Auf das Insolvenzgeld hat er keinen Anspruch.
